19. April 2023

FAQs - Aktuelle Informationen zu Fragen unserer Mitglieder

Liebe Mitglieder,

 

auf der Mitgliederversammlung vom 12. April 2023 wurden die Mitgliedsbeiträge angepasst.

 

Hier gibt der Vorstand an dieser Stelle Antworten auf einige häufige Fragen: 

FAQs („frequently asked questions“, in Deutsch: „häufig gestellte Fragen“)

 

 

FAQ’s zur Beitragserhöhung per 01.04.2023

1. Warum wurden die Mitgliedsbeiträge erhöht? Details
Auch der BSV spürt die seit 2021 anziehenden allgemeinen Preise und zusätzlich die gestiegenen Energiekosten beim Betrieb unserer Vereinssportanlagen. Außerdem setzen wir vermehrt angestelltes Personal dort ein, wo uns Trainer*innen und Übungsleitungen fehlen. Aber auch die ehrenamtlich tätigen Trainer*innen sollen für ihre Tätigkeit fair entschädigt werden. Gute Trainer*innen sind für unseren Verein existenziell wichtig!

2. Um wieviel wurden die Beiträge erhöht? Details
Der Grundbeitrag steigt bei den Kindern und Jugendlichen, sowie bei den in Ausbildung befindlichen Erwachsenen um 2,50 EUR im Monat. Die Erwachsenen (Vollzahler*innen) zahlen monatlich 2,00 EUR zusätzlich. Passive erwachsene Mitglieder zahlen einen Euro mehr im Monat. Die verschiedenen Spartenzusatzbeiträge wurden unterschiedlich erhöht. Einige gar nicht, andere um bis zu 2,50 EUR im Monat. Im Durchschnitt ergibt sich pro Mitglied eine Erhöhung um rund 3 EUR im Monat. Die Aufnahmegebühren für neue Mitglieder steigen von 13 auf 15 EUR bei Erwachsenen und von 8 auf 10 EUR bei Kindern und Jugendlichen. Aus bisher drei unterschiedlichen spartenbezogenen Aufnahmegebühren wird nun eine einheitliche Aufnahmegebühr für jedes dieser Angebote in Höhe von 25 EUR berechnet.

3. War nicht gerade vor Kurzem eine Beitragserhöhung? Details
Nein! Die Grundbeiträge im BSV wurden zuletzt 2012 angepasst. Seitdem wurden der eine oder andere Spartenbeitrag erhöht, aber auch dies zuletzt 2019, also vor vier Jahren.

4. Haben die Mitglieder ein Sonderkündigungsrecht wegen der Beitragserhöhung? Details
Nein, in einem gemeinnützigen Verein gibt es keine solche Möglichkeit. Wenn Mitglieder aufgrund der Beitragserhöhung in Zahlungsschwierigkeiten geraten und die Mitgliedschaft aus diesem Grund beenden möchten, sollte dies auf dem Kündigungsschreiben vermerkt werden. Der BSV-Vorstand wird dann über Sonderregelungen beraten.

5. Wie kann ich eine Beitragsermäßigung erreichen? Details
Eine Beitragsermäßigung ist wie bisher für folgende Gruppen möglich: - Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren aus einkommensschwachen Familien: Vorlage von Leistungsbescheiden oder von Unterlagen für eine Einkommensprüfung. Bei Bewilligung der Förderung erfolgt eine Gutschrift von bis zu 15 EUR / Monat auf den Vereinsbeitrag. - Erwachsene von 18-26 Jahren in Ausbildung / Qualifizierung: Mitglieder dieser Altersgruppe, die noch zur Schule gehen, eine Ausbildung machen oder studieren, können entsprechende Nachweise vorlegen und erhalten weiterhin den Kinder- und Jugendbeitrag bzw. können weiterhin Teil eines Familienbeitrages sein. Auch Bescheinigungen über die Ableistung eines Freiwilligendienstes oder Leistungsbescheide über Sozialleistungen werden akzeptiert. Wichtig: Anschlussbescheide sind unaufgefordert einzureichen, ansonsten erfolgt nach Ablauf der Gültigkeit eine automatische Umstellung auf den vollen Beitrag! - Erwachsene mit Förderbedarf, die in Inklusions-Sportgruppen aktiv sind: In einigen Sparten haben wir Sportgruppen mit Erwachsenen, die aufgrund ihres Förderbedarfes nicht im regulären Erwerbsleben stehen. Dieser Gruppe gewähren wir auch jenseits der Altersgrenze von 26 Jahren den ermäßigten Grundbeitrag auf Antrag und Nachweis des Förderbedarfes (z. B. Schwerbehindertenausweis).

6. Kann ich meinen Beitrag auch in Raten zahlen? Details
Die quartalsweise Zahlung ist für den Verein und das Mitglied die bewährte Form der Beitragsentrichtung. Monatliche Abbuchungen kosten den Verein mehr Geld (Bankgebühren), deshalb machen wir das nur bei Mitgliedern mit sehr hohen Beiträgen (Fitness-Studio und auf Wunsch im Herz- und Rehasport). Es gibt einige Mitglieder, die monatlich per Dauerauftrag ihren Beitrag entrichten. Das akzeptieren wir, weisen aber darauf hin, dass es immer in der Verantwortung des Mitglieds liegt, dass der Beitrag bezahlt wird. Ärgerlich für die Mitglieder und für die Geschäftsstelle sind die Fälle, wo Abbuchungen scheitern oder Lastschriften widersprochen wird. Hierdurch entstehen zusätzliche Bankgebühren, die in aller Regel durch das Mitglied zu tragen sind. Wenn es Fragen zu den abgebuchten Beträgen gibt, ist dies bitte erst mit der Geschäftsstelle zu klären. Sollte sich herausstellen, dass ein falscher Betrag abgebucht wurde, korrigieren wir das selbstverständlich. Einer Ratenzahlung stimmen wir bei Beitragsrückständen zu, wenn zwischen dem Mitglied und uns eine Vereinbarung erzielt wurde, bis wann die Rückstände ausgeglichen werden. Von einer eigenmächtigen Umstellung auf Ratenzahlung bitten wir abzusehen.

7. Was wird eigentlich mit meinen Beiträgen bezahlt? Die Schulturnhallen sind kostenlos und meine Trainer*innen arbeiten doch „ehrenamtlich“? Details
Die meisten unserer Trainer*innen erhalten auch als Ehrenamtliche eine pauschale Aufwandsentschädigung, die entweder stundenweise oder monatlich berechnet wird. Für diesen Personenkreis von ca. 250 Personen entsteht insgesamt etwas mehr Aufwand als für die Angestellten des Vereins. Von den Gesamtausgaben des BSV machen die Ausgaben für Personal (ehren- und hauptamtlich!) den größten Teil aus (ca. 70%). Ein Großverein mit über 4.000 Mitgliedern braucht eine professionelle Organisation der Vereinsverwaltung. Neben der Mitgliederverwaltung werden auch die drei Vereinssportanlagen durch die Festangestellten des Vereins betreut, die Kooperation mit ca. 15 Schulen / 50 Sportkursen pro Woche abgewickelt, Fördermittel beantragt und verwaltet, die Öffentlichkeitsarbeit für die Angebote des BSV gemacht, Homepage und Mitgliederportal gepflegt, die Vereinsbuchhaltung erledigt und eine Geschäftsstelle mit wöchentlich ca. 20 Stunden Telefonsprechzeiten und persönlicher Erreichbarkeit besetzt. Hinzu kommen Kosten für den Sportbetrieb (Meldungen, Verbandsbeiträge, Schiedsrichter- und Strafgelder), Materialkosten, Kosten für Sportanlagen und -räume, sowie sonstige Kosten für Porto, Druckkosten, GEMA-Gebühren und vieles andere.

8. Wie läuft die Umstellung für die über das Bildungs- und Teilhabepaket geförderten Kinder und Jugendlichen? Details
Für alle Förderanträge ab dem 1.4.23 werden die neuen Vereinsbeiträge zugrunde gelegt. In den Fällen, wo laufende Förderungen angepasst werden müssen, erfolgt die Umstellung im Laufe des 2. Quartals in Abstimmung mit der Abrechnungsstelle. In Einzelfällen kann es hier bis zum 1.7.23 dauern, bis die Umstellung umgesetzt ist. Geförderte Kinder in den Sparten Trampolin, Wettkampfgruppe Turnen, Hockey, Judo und Tennis müssen ab dem 1.4.23 einen geringen Zusatzbeitrag zur Förderung leisten. Die betroffenen Mitglieder erhalten dazu eine gesonderte Information.

Info: Diese Liste wird laufend mit den aufkommenden Fragen unserer Mitglieder ergänzt.