„Corona-Regeln“ im BSV

  • Wer nicht bereit ist, sich an diese Regeln zu halten, kann leider nicht am Sportangebot teilnehmen. Mitglieder, die trotz wiederholter Aufforderung die Regeln nicht einhalten, können von unseren Mitarbeiter*innen und Trainer*innen zeitweilig vom Sportbetrieb ausgeschlossen werden.
  • Mit Krankheitssymptomen ist keine Teilnahme am Sport möglich.
  • Wir bitten alle Mitglieder darum, wöchentlich höchstens zwei unterschiedliche Sportgruppen wahrzunehmen, um die Zahl der Kontakte für die Rückverfolgung von Infektionsketten möglichst gering zu halten.
  • In und auf öffentlichen Sportanlagen gelten die dort aushängenden Regeln zur WC-Nutzung und zu Abstandsregeln sowie zu den maximalen Gruppengrößen.

 

 

Hygiene

  1. Grundsätzlich sind alle Mitglieder aufgefordert, durch ihr Verhalten vor, während und nach dem Sport die Ansteckungsrisiken zu minimieren.
  2. Vor dem Sport sind die Hände gründlich mit Seife zu waschen oder zu desinfizieren. Der BSV stellt Desinfektionsmittel in seinen Sportanlagen bereit.
  3. Wenn Kleingeräte oder Bälle genutzt werden, sind diese nach dem Sport zu reinigen.
  4. Innenräume werden gründlich gelüftet.

 

Abstandregeln

  1. Die Organisation der Sportgruppen verantwortet die jeweilige Spartenleitung.
  2. Das generelle Abstandsgebot von 1,50m draußen und 2,50m beim Sport drinnen gilt nicht für:
    a. in sich geschlossene Gruppen von maximal 10 Personen
    b. Mehrere Gruppen von 10 Personen, zwischen denen jeweils der Mindestabstand gewahrt wird. Es darf keine Person zwischen mehreren solcher Gruppen wechseln!
    c. Training und Wettkampf in Mannschaftssportarten (bis 30 Personen ohne Abstand)
  3. Vor dem Sport wird mit Abstand zueinander gewartet.
  4. Nach dem Sport wird die Sportstätte umgehend verlassen.
  5. Es besteht eine Verpflichtung zum Tragen einer Maske in sämtlichen Innenräumen. Die Maske darf zum Sport treiben auf der Sportfläche / am Gerät abgenommen werden. 

 

Dokumentation der Teilnahme

 

  1. In jeder Sportstunde ist die tatsächliche Anwesenheit in einer Liste durch die Übungsleitung zu dokumentieren. Es kann Gruppen geben, bei denen eine Voranmeldung für die Teilnahme erforderlich ist.
  2. Die Dokumentation der Anwesenheit kann papierfrei durch das Mitgliederportal VereinOnline erfolgen oder in anderer geeigneter Form.

 

    Schutzkonzepte der Sparten

 

  1. Beim Training sind neben diesen allgemeinen Verhaltensregeln die Schutzkonzepte der jeweiligen Sparte einzuhalten. Diese werden den Trainer*innen und Übungsleitungen bekannt gemacht und Mitgliedern die relevanten Inhalte vermittelt. Die ergänzenden Hygienekonzepte der Sparten werden den Mitgliedern zugänglich gemacht.
  2. Trainer*innen und Übungsleitungen sind verpflichtet, die jeweils für das Angebot geltenden Regeln anzuwenden.

 

 

Schutzkonzept in den Vereinsanlagen

 

1.   BSV-Zentrum

  •  Die WCs im BSV-Zentrum, sowie Die Umkleide- und Duschräume dürfen nur unter Einhaltung des Mindestabstands von 1,50m benutzt werden.
  • Die Gruppen beginnen in der Regel zu den gewohnten Zeiten, enden aber 10-15 Minuten früher, damit der Gruppenwechsel begegnungsfrei vollzogen werden kann.
  • Die Mitglieder warten außerhalb des Gebäudes. Die Übungsleitungen holen ihre Gruppe rein. Dabei gelten Maskenpflicht und Abstandsregel
  • Mitgebrachte persönliche Gegenstände werden an den Seiten des Sportraums mit mindestens 1,5m Abstand zueinander hinterlegt.
  • Bei Ausfall von Trainer*innen erfolgt in der Regel keine Vertretung, damit auch im Trainerteam die Zahl der Kontakte begrenzt bleibt.

 

2.   GESundFIT                      

 

  • In bis zu zwei voneinander getrennten Teilgruppen dürfen sich zeitgleich maximal 12 Personen pro Teilgruppe gleichzeitig unter Einhaltung der Abstände im Gebäude aufhalten. Im Falle zu hoher Auslastung kann es zu Wartezeiten kommen. 
  • Im Gebäude gilt für alle Anwesenden die Abstandspflicht von mindestens 1,5m, bei sportlicherindividueller Betätigung ist ein Abstand von mindesten 2,5m einzuhalten.
  • Die Umkleideräume können unter Einhaltung der Abstandsregeln von bis zu drei Personen zeitgleich genutzt werden. Die Türen und Fenster bleiben geöffnet. Der Zutritt erfolgt einzeln
  • Die Benutzung der WCs im GESundFIT erfolgt einzeln unter Nutzung der „Tür-Ampel“.
  • Durchzug-Lüftung in allen Räumen des Gebäudes ist mindestens stündlich notwendig, bei Erreichender maximalen Teilnehmerzahl auch häufiger. Mitglieder und Personal sind angehalten, sich ausreichend wärmende Kleidung mitzubringen.
  • Intensive sportliche Betätigungen sind vorrangig draußen zu betreiben, in jedem Fall jedoch ist eine besondere Belüftung zu gewährleisten.
  • Nach dem Sport wird das Studio durch die Terrassentür hinter dem Haus verlassen (Einbahnstrasse).

 

3. Beachpark und Tennisanlage

  •  Bis mind. 31.3.2021 kein Betrieb